Unsere

Gewerke

Lüftungstechnik

Lüftungstechnik

  • Zentrale und Dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Kontrollierte Gebäudelüftung
  • Produktions- und Arbeitsstätten
  • Schwimmbadentfeuchtung
  • Arbeitsplatzabsaugung
  • Abgas-Absauganlagen
  • Farbnebel-Absaugung
  • Entfeuchtung / Befeuchtung
  • Brandschutzsanierung

Klimatechnik

Klimatechnik

  • Raumklimageräte
  • VRF-/VRV-Systeme
  • Heizwärmepumpen
  • Kühlzellen / Kühlraumanlagen
  • EDV – Kühlung
  • Weinkühlung
  • Laborkühlung

Regeltechnik

Regeltechnik

  • Planung, Programmierung und Inbetriebnahme von konventionellen, sowie DDC- und GLT-Anlagen inkl. Fernüberwachung
  • Fertigung von Schaltanlagen
  • Montage von Feldgeräten
  • Erstellen von Schaltplänen
  • Erstellen von Regelschemen und Kabellisten

Service

Service

  • Auf Verschmutzung, Beschädigung
    und Korrosion prüfen
  • Reinigen und Einleitung von Instandsetzungsmaßnahmen
  • Funktionelle Maßnahmen
  • Filterwechsel
  • Dampfzylinder
    auswechseln
  • Brandschutz-/ Rauchschutzklappen prüfen
  • Keilriementausch
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  • Produktions- und Arbeitsstätten
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  • Erstellen von Regelschemen und Kabellisten
  • Auf Verschmutzung, Beschädigung
    und Korrosion prüfen
  • Reinigen und Einleitung von Instandsetzungsmaßnahmen
  • Funktionelle Maßnahmen
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Unsere

Dienstleistungen

Betreiber haben nach Betriebssicherheitsverordnung bzw. Arbeitsstättenverordnung die Pflicht, die Funktionsweise ihrer RLT-Anlagen regelmäßig überprüfen lassen. So muss bei Anlagen mit Befeuchtung alle 2 Jahre und bei Anlagen ohne Befeuchtung alle 3 Jahre eine Hygieneinspektion durchgeführt und dokumentiert werden.Hierbei gilt es nachzuweisen, dass die RLT-Anlagen gesundheitlich unbedenkliche Luft liefern und betriebssicher funktionieren. In der VDI 6022 entspricht diese Prüfung der sog. Hygieneinspektion. Unsere Mitarbeiter sind alle nach Kategorie B geschult, eine Voraussetzung um die Hygieneinspektion durchführen zu dürfen.

Raumlufttechnische Anlagen müssen in allen luftführenden Bereichen so gestaltet, betrieben und instandgehalten werden, dass eine zusätzliche Belastung durch Schadstoffe sowie anorganische und organische Verunreinigungen sicher vermieden und der Luftcharakter als geruchsneutral empfunden wird. So weit gesundheitsrelevante Richtwerte für den Gehalt an Keimen und biologischen Inhaltstoffen, noch nicht vorliegen, gilt als Orientierungsmaß die jeweilig vorhandene Außenluft. Um die mikrobielle Belastung, die durch die Lüftungs- und Klimaanlage entsteht, abzuschätzen, werden Luftkeimbestimmungen durchgeführt. Die gewählte Methode, ein Impaktionsverfahren, besteht aus dem Abscheiden der Partikeln aus dem Luftstrom, der Kultivierung der lebensfähigen Keime auf Nährböden und danach erfolgender Auswertung.

Dichtheitskontrollen gemäß EU Verordnung Nr. 517/2014 des europäischen Parlaments und des Rates. Die Betreiber von Kälteanlagen, die fluorierte Kältemittel von mehr als 5t CO2-Äquivalent oder mehr enthalten, müssen sicherstellen, dass die Kälteanlage regelmäßig auf Undichtigkeiten kontrolliert wird. Das CO2-Äquivalent berechnet sich aus dem Produkt des GWP (Global Warming Potential) des Kältemittels und der Füllmenge. Ab 5t CO2-Äquivalent ist eine jährliche Prüfung vorgeschrieben, ab 50t eine halbjährliche Prüfung und ab 500t sogar eine 1/4-jährliche Prüfung. Wird ein automatisches Leckage- Erkennungssystem in die Anlagen eingesetzt, halbiert sich die jeweilige Prüfhäufigkeit – bzw. verdoppelt sich das Intervall.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) fordert die Inspektion von Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen in Bestandsgebäuden. Die Inspektionspflicht ist in §74 bis §78 des GEG 2020 beschrieben. Klima- und Lüftungsanlagen mit Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt sind energetisch zu inspizieren. Zur Feststellung der Energieeffizienz werden Messungen zu- und abluftseitig je RLT-Gerät für die Parameter Luftvolumenstrom, Wirkleistung an den Ventilatoren, statische Druckerhöhung soweit möglich durchgeführt. Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlichen Bauteile durchzuführen. Abweichend sind Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen, die am 01. Oktober 2018 mehr als 10 Jahre alt waren und noch keiner Inspektion unterzogen wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erstmals einer Inspektion zu unterziehen.

Betreiber haben nach Betriebssicherheitsverordnung bzw. Arbeitsstättenverordnung die Pflicht, die Funktionsweise ihrer RLT-Anlagen regelmäßig überprüfen lassen. So muss bei Anlagen mit Befeuchtung alle 2 Jahre und bei Anlagen ohne Befeuchtung alle 3 Jahre eine Hygieneinspektion durchgeführt und dokumentiert werden.Hierbei gilt es nachzuweisen, dass die RLT-Anlagen gesundheitlich unbedenkliche Luft liefern und betriebssicher funktionieren. In der VDI 6022 entspricht diese Prüfung der sog. Hygieneinspektion. Unsere Mitarbeiter sind alle nach Kategorie B geschult, eine Voraussetzung um die Hygieneinspektion durchführen zu dürfen.

Raumlufttechnische Anlagen müssen in allen luftführenden Bereichen so gestaltet, betrieben und instandgehalten werden, dass eine zusätzliche Belastung durch Schadstoffe sowie anorganische und organische Verunreinigungen sicher vermieden und der Luftcharakter als geruchsneutral empfunden wird. So weit gesundheitsrelevante Richtwerte für den Gehalt an Keimen und biologischen Inhaltstoffen, noch nicht vorliegen, gilt als Orientierungsmaß die jeweilig vorhandene Außenluft. Um die mikrobielle Belastung, die durch die Lüftungs- und Klimaanlage entsteht, abzuschätzen, werden Luftkeimbestimmungen durchgeführt. Die gewählte Methode, ein Impaktionsverfahren, besteht aus dem Abscheiden der Partikeln aus dem Luftstrom, der Kultivierung der lebensfähigen Keime auf Nährböden und danach erfolgender Auswertung.

Dichtheitskontrollen gemäß EU Verordnung Nr. 517/2014 des europäischen Parlaments und des Rates. Die Betreiber von Kälteanlagen, die fluorierte Kältemittel von mehr als 5t CO2-Äquivalent oder mehr enthalten, müssen sicherstellen, dass die Kälteanlage regelmäßig auf Undichtigkeiten kontrolliert wird. Das CO2-Äquivalent berechnet sich aus dem Produkt des GWP (Global Warming Potential) des Kältemittels und der Füllmenge. Ab 5t CO2-Äquivalent ist eine jährliche Prüfung vorgeschrieben, ab 50t eine halbjährliche Prüfung und ab 500t sogar eine 1/4-jährliche Prüfung. Wird ein automatisches Leckage- Erkennungssystem in die Anlagen eingesetzt, halbiert sich die jeweilige Prüfhäufigkeit – bzw. verdoppelt sich das Intervall.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) fordert die Inspektion von Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen in Bestandsgebäuden. Die Inspektionspflicht ist in §74 bis §78 des GEG 2020 beschrieben. Klima- und Lüftungsanlagen mit Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt sind energetisch zu inspizieren. Zur Feststellung der Energieeffizienz werden Messungen zu- und abluftseitig je RLT-Gerät für die Parameter Luftvolumenstrom, Wirkleistung an den Ventilatoren, statische Druckerhöhung soweit möglich durchgeführt. Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlichen Bauteile durchzuführen. Abweichend sind Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen, die am 01. Oktober 2018 mehr als 10 Jahre alt waren und noch keiner Inspektion unterzogen wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erstmals einer Inspektion zu unterziehen.

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Partner

Über uns

Die Firma Buchholz & Meidt GmbH wurde am 01.07.1974 in Sankt Augustin durch Ernst Buchholz und Willi Meidt gegründet. Zunächst als reines Lüftungsunternehmen tätig, erfolgte später die Ausweitung der Geschäftsfelder auf Klima, Regelungstechnik und Schaltschrankbau. Durch die Sitzverlegung an den heutigen Standort, Hertzstraße 11 in Troisdorf-Bergheim konnte durch die Verkehrsanbindung über die nahegelegenen Autobahnen nach Bonn, Köln und Koblenz eine gute Nähe zum Kunden realisiert werden.

Einige Informationen über unsere Firma
1974
Gegründet
1000 +
Projekte
24
Mitarbeiter
100 %
Kundenzufriedenheit

Für Fragen und Informationen stehen wir Ihnen natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung. Besuchen Sie uns, rufen Sie uns an oder nutzen Sie einfach unsere hier aufgeführten Kontaktdetails.

Buchholz & Meidt GmbH