Um eine ordnungsgemäße Funktionsweise sicherzustellen, sollten Betreiber ihre Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen im eigenen Interesse regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Zudem fordert das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) die Inspektion von Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen in Bestandsgebäuden.